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Hintergrundinformationen aus Gesellschaft, Staat, Politik und Recht



 

EU-Datenschutzreform; Information zur neuen Rechtslage ab 25. Mai 2018
 

Mit Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der sog. Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz, wurden die Eckpfeiler einer Reform des europäischen Datenschutzrechts verabschiedet. Bis Mai 2018 müssen umfangreiche Änderungen datenschutzrechtlicher Regelungen im Bundes- und Landesrecht sowie Anpassungen der Datenverwaltungspraxis öffentlicher Stellen erfolgen. Mit Beginn der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung zum 25.05.2018 gem. Art. 99 Abs. 2 DSGVO sind neue und auch bereits laufende Datenverarbeitungen nach den Anforderungen des neuen Rechts durchzuführen.

Neue Rechtslage ab 25. Mai 2018

Anpassungsbedarf bei allen staatlichen Behörden


 

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Digitale Diktatur
 

Bisher hatte man freie Wahl, ob man eine Rechnung durch Überweisung, Bankeinzug/Lastschrift, PayPal oder per Kreditkarte zahlen wollte. Ob man einen Antrag mit Briefpost, per Fax stellt oder zur Behörde geht. Auch telefonische Rückfragen oder E-Mail-Anfragen waren möglich. Statt eines zuständigen Mitarbeiters erhält man oft – nach längerem Aufenthalt in einer „Warteschleife“ – allenfalls nicht ausreichend kompetente Mitarbeiter eines Call-Centers, die für die eigentliche Problemlösung nicht zuständig sind. Telefon- oder Faxnummern und E-Mail-Adressen werden auf Internetseiten von Behörden und Firmen immer häufiger versteckt, Mittlerweile werden Bürger, Kunden und Verbraucher ganz massiv in die Nutzung digitaler Systeme gezwungen. Auch wer Online-Banking nicht nutzen möchte, wird indirekt dorthin gezwungen, da z.B. die Kreditkarte bei Internetkäufen für ein Online Legitimationsverfahren freigeschaltet werden muss. Wohl schon bald kann man auch essentielle Belange nur auf solch einem Weg abwickeln (Erklärungen und Anträge bei Behörden, Bank- und sonstige Geschäfte). Wer keine Kreditkarte besitzt, nicht über PayPal bezahlt und auch nicht seine persönlichen Daten preisgeben möchte, wird immer häufiger von Geschäften des täglichen Lebens ausgeschlossen.

Digitale Systeme können unseren Alltag erleichtern und sollen unterstützend wirken. Gleichwohl sollten Bürger und Verbraucher die Wahl haben, ob sie diese nutzen wollen oder nicht. Hierfür müssen weiterhin analoge Möglichkeiten als Alternative bereitstehen (z.B. Papierform, Telefonat oder persönliches Gespräch am Schalter/im Büro). Ist diese Alternative nicht mehr gegeben, befinden wir uns bereits in einer „digitalen Diktatur“, die jedem Bürger das Vorhandensein entsprechender Hardware (Computer, Smartphone), Software (Programm oder App) sowie eines Online-Zugangs zwangsweise auferlegt. Damit gehen auch Probleme hinsichtlich einer sicheren Verbindung (Hacking) und - besonders bei älteren Menschen - des richtigen Umgangs und Verständnisses mit diesen Medien einher. Gleichwohl ist dies nicht allein vom Alter der Nutzer abhängig, denn manche Systeme sind weder intuitiv noch mit einer gewissen Logik zu verstehen, da diesen bereits Fehler oder Schwächen immanent sind. Wir alle, die diesen Systemen unterworfen sind, sparen vielleicht manche Wege, doch nicht immer Zeit. Nicht selten wird dabei Lebenszeit oder Arbeitszeit verschwendet.

Mir ist klar, dass der vorbezeichnete Weg nicht mehr umgekehrt wird. Staat und Unternehmen versuchen alles, damit möglichst viele Bürger oder Konsumenten sich diesem Zwang unterwerfen. Dies führt zu einer immer stärkeren Offenlegung unseres Verhaltens oder der Verbrauchsgewohnheiten. Davor sei ausdrücklich gewarnt.


 

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Kritische Anmerkungen zur EU-Datenschutzreform
 

Wir werden ungeachtet geltenden Rechts (vgl. Art. 20 Abs. 2, 3 GG) dazu aufgefordert, pflichtschuldig einem demokratisch nicht legitimierten Konstrukt (EU), das sich permanent in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten einmischt, dabei keinen Widerspruch duldend deren Souveränität mit der Androhung von Sanktionen massiv bedroht, zu geben, was immer es verlangt. Der damit einhergehende Aufwand der Dokumentation interner Verwaltungsabläufe steht in keinem Verhältnis mit dem vorgeblichen Nutzen, hält uns von der Erledigung der eigentlichen Aufgaben ab und lähmt die Verwaltung. Persönlich kann ich meine Mitwirkung mit den sich aus § 33 Abs. 1 BeamtStG ergebenden Grundpflichten, die mich dazu anhalten, mich durch mein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, nicht vereinbaren. Lediglich meine Weisungsgebundenheit hält mich von einer Verweigerung dieser Tätigkeit ab, entbindet mich jedoch nicht davon, meine Vorgesetzten zu beraten und auf die Diskrepanz mit geltendem Recht hinzuweisen. Aufgrund des sich hierbei ergebenden Gewissenskonflikts trage ich meine Bedenken vor (§ 36 Abs. 2 Satz 1 BemtStG). Eine Weisung, das EU-Recht anzuwenden könnte möglicherweise als verfassungswidrig angesehen werden, die einen evidenten, besonders schwerwiegenden Verstoß darstellt. Die Gehorsamspflicht könnte nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.1994 (DVBl. 1995, S. 193) zumindest fraglich sein.


 

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Europäischer Gesetzgeber?
 

Der wahrheitswidrigen Sichtweise, die mit dem Begriff eines „europäischen Gesetzgebers“ verbunden ist, muss in aller Deutlichkeit widersprochen werden. Einen solchen kann und darf es nach unserem Grundgesetz (GG) nicht geben. Nach Artikel 20 GG geht immer noch alle Staatsgewalt vom Volke aus. Was seinerzeit selbstverständlich war, muss nun erläutert werden: Alle Staatsgewalt (jeder Rechtsakt, dem wir uns unterwerfen müssen) geht (ausschließlich) vom (deutschen) Volke aus. Nur das Volk dieses Staates ist als Souverän hierzu berechtigt. Eine Mitwirkung anderer – auch befreundeter Staatsvölker des europäischen Hauses – ist damit ausgeschlossen. Sie ist nur dann möglich, wenn Deutschland als eigenständiger Staat nicht mehr existiert oder wenn das deutsche Staatsvolk auf sein Recht als Souverän freiwillig verzichtet. Dies kann nach Artikel 79 Absatz 3 GG kein Parlament beschließen, sondern muss – kraft Natur der Sache – dem Staatsvolk zur Entscheidung vorgelegt werden. Niemand muss sich den teils absurden, widersprüchlichen, demokratisch nicht legitimierten europäischen „Skurrilitäten“ unterordnen – allen juristischen Spitzfindigkeiten, politischen Alternativlosigkeiten und medialer unwahrer Propaganda zum Trotz. Einem selbstgefälligen „Regelungswüterich“ muss Einhalt geboten werden. Wer etwas anderes will, bereitet einem Überstaat mit totalitären Zügen den Weg. Das ist nicht das Europa Adenauers, Schumans oder Monnets. Was wurde nur mit deren „europäischer Idee“ angerichtet? Nur ein kritischer Europäer ist ein wirklicher Europäer. Das ganze verfahrene System muss auf neue Füße gestellt werden. Hierzu bedarf es in allen europäischen Ländern Volksabstimmungen, welche Rechte die jeweiligen Völker unter welchen Bedingungen abzugeben bereit sind. Es muss klar ins GG geschrieben werden: Was regelt der Bund, was das Land, was die Kommune und was darf Europa? Auch ein Ausstieg muss jederzeit möglich sein. Ich wundere mich schon seit Jahren, wo hier der große Aufschrei derjenigen bleibt, die ihren Eid auf unsere Verfassung abgelegt haben.


 

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Sprachgender: Man(n) spricht deutsch!
 

Die Gender-Ideologie (deren Anhänger/Innen) setzt alles daran, die Verhältnisse auf den Kopf zu stellen beziehungsweise alles zu nivellieren und zu egalisieren. Unterschiede unter den Geschlechtern, insbesondere ein geschlechtliches Rollenverständnis darf es künftig nicht mehr geben. Zu diesem Zweck wird ganz bewusst unsere Sprache verändert, da man (eigentlich verbotenes Wörtchen) hierdurch eine möglichst rasche Veränderung unseres Denkens erhofft. Die Sprache wurde mittlerweile derart verhunzt, dass sie unter Beachtung der „political correctness“ kaum noch sprechbar, geschweige denn schreibbar ist. Die sprachliche Kastration ist ein weiterer Beitrag, der nicht nur auf die Zerstörung unseres „überkommenen“ Bildnisses, sondern der gesamten Persönlichkeit von Frauen, Männern, Kindern und Personen abzielt.

So ist beispielsweise nicht nur in Stellenausschreibungen der Begriff „Berufsangehöriger/in“ gebräuchlich, sondern die Verwendung ausschließlich auf ein Geschlecht (gemeint ist das männliche) bezogener Begrifflichkeiten muss gänzlich ausgemerzt sein. Geschlechtlichkeit als solche, sollte eigentlich überhaupt nicht mehr vorkommen, vor allem aber keine männliche. Insbesondere das unbestimmte Fürwort „man“ ist verpönt.

Soweit nicht ausschließlich Frauen gemeint sind, wird zur Bezeichnung von Gruppen der Plural im Deutschen seit je her überwiegend in der männlichen Form gebraucht. Wir haben leider nicht die Möglichkeit, wie in der englischen Sprache, die Mehrzahl mit angehängtem „s“ zu bilden, obwohl Benutzer und Benutzerinnen einer anderen Sprache auf diesem Gebiet wohl auch nicht anders gestrickt sind als wir Deutschen („Deutschinnen“ wäre fehl am Platz).

Ich bin künftig nicht mehr bereit, diesem sprachlichen Unsinn zu folgen und gebrauche die Formen, die ich verinnerlicht habe und welche ich noch niemals in der böswilligen Absicht verwendete, Frauen damit zu diskriminieren. Im Übrigen gehört der Gebrauch der Sprache zur Persönlichkeit des Menschen und kann auch nicht von oben her diktiert werden. Weder durch eine Rechtschreibreform, noch durch Dienstanweisung oder durch Gender-Doktrin.


 

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Anmerkungen eines Staatsbeamten zur EU
 

Diese Grundüberzeugungen hätten eigentlich auch Auswirkungen auf den Beruf der Beamten, der nicht bloßer Broterwerb oder ein „sicher Job“ sein sollte, sondern von als besonderer Dienst an Staat und Gesellschaft zu verstehen ist, der gewissenhaft erfüllt werden muss.

Die Kritik bei mittlerweile eingeführten technischen Systemen für die Verwaltung (IMI, EPC bzw. EBA) richtet sich nicht gegen Regierungen oder Ministerien des Freistaates Bayern, nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland oder die Verwaltung im Allgemeinen. Sie richtet sich vielmehr gegen ein auf EU-Ebene eingeführtes technisches System, das nicht durchdacht, nicht ausgereift, nicht vollständig und daher fehlerhaft ist. Vor allem aber, weil dieses System ungeachtet der Zuständigkeiten bedient werden muss und dabei Vorrang vor dem geltenden Recht in der Bundesrepublik Deutschland beansprucht. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen eine EU-Diktatur, die zu einem Selbstläufer geworden ist, an die sich anscheinend mittlerweile alle gewöhnt haben. Meine Ansichten gehören nicht zur derzeit herrschenden, zumindest nicht zu der laut geäußerten Meinung, dessen bin ich mir bewusst. Gleichwohl ist es nicht nur die Meinung eines kleinen Beamten, der von Jura keine Ahnung hat. Es gibt durchaus auch Juristen, die diese Ansichten teilen, teilweise auch im Professorenrang.

Ich halte es daher mit meinen Pflichten als Beamter des Freistaates Bayern und mit dem von mir geleisteten Diensteid für unvereinbar, hier mitzuwirken, ohne zumindest meine Vorgesetzten hierüber informiert zu haben.

In unserer parlamentarischen Demokratie handelt der Souverän, das Volk, nicht selbst, sondern durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung (Art. 20 Abs. 2 GG). Hiervon gibt es neben Wahlen, die ja Grundlage für die Legitimation der genannten Organe sind, zwei weitere Ausnahmen: 1. In der Verfassung selbst oder durch besondere Gesetze vorgesehene direkte Abstimmungen; 2. Durch die Verfassung oder kraft Natur der Sache nur dem Souverän vorbehaltene Angelegenheiten. Eine solche Angelegenheit ist die vollständige oder auch nur teilweise Aufgabe der Souveränität oder die Übertragung dieser allein dem Volk (nicht: dem Bund) zustehenden Rechte an nicht in der Verfassung genannte Organe. Eine diesbezügliche Entmachtung ist nach Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes unzulässig, weshalb auch weder Bundestag noch eine Bundesregierung hierzu befugt sind.

Mittlerweile ist es aber längst gängige Praxis geworden, dass Rechtsakte der EU (Verordnungen, Richtlinien) entweder unmittelbar gegenüber dem deutschen Staat oder seinen Bürgern Geltung beanspruchen, oder diese mittelbar über Rechtsverweisungen in deutschen Gesetzen anzuwenden sind. Auch werden immer mehr deutsche Rechtsakte nicht durch Abwägung und freie Entscheidung des hierzu berufenen Gesetzgebungsorgans getroffen, sondern sie dienen ausschließlich der Umsetzung europäischen Rechts. Diese Richtlinien der EU oder Entscheidungen des EUGH werden nur noch formal „abgenickt“, ohne dass hier Spielraum für Ablehnung oder Modifizierung bestünde (die Richtlinien werden nach „deutscher Gründlichkeit“ allenfalls noch verschärft). Ein solches Verfahren ist dem Parlament eines souveränen Staates unwürdig. Es muss hierbei auch darauf hingewiesen werden, dass Abgeordnete ausschließlich Vertreter des deutschen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (Art. 38 Abs. 1 GG). Mit dem Einigungsvertrag wurde der bisherige Artikel 23 des Grundgesetzes abgeschafft und hierfür der so genannte „Europaartikel“ geschaffen. Dieser regelt unter anderem die Übertragung von Hoheitsrechten durch den Bund zur Verwirklichung eines vereinten Europas und soll seither als Grundlage für die dauernde Entmachtung des Volkes herhalten. Eine solche Auslegung verstößt jedoch gegen die in Artikel 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze, womit das Grundgesetz einen Artikel beinhaltet, der nicht verfassungsgemäß ist. Der Verfassungsgrundsatz lässt auch keinen Spielraum für die verbreitete Annahme, das Volk wirke ja am EU-Recht über den Bundestag oder die Bundesregierung mit. Artikel 20 Abs. 2 meint eindeutig und ausschließlich das deutsche Staatsvolk, womit eine Mitwirkung nichtdeutscher Staatsangehöriger vollkommen ausgeschlossen ist. Die bestehende Praxis kann eigentlich nur noch als Frontalangriff gegen die Souveränität der Mitgliedstaaten der EU bezeichnet werden.

Nur das Staatsvolk selbst kann also seine Souveränität beispielsweise an über- oder zwischenstaatliche Organe der EU abgeben. Hierzu bedarf es unzweifelhaft einer Abstimmung, ohne dass dies ausdrücklich im Grundgesetz aufgeführt werden müsste. Da eine solche Abstimmung bisher noch nicht erfolgt ist, dürfte kein Bürger verpflichtet sein, sich den Rechtsakten der EU zu beugen. Es sollte demnach aber auch kein Beamter verpflichtet sein, EU-Recht zu vollziehen, es müsste ihm vielmehr ausdrücklich untersagt sein, da er gemäß seinem Amtseid verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht unterstützen darf (§ 33 Abs. 1 BeamtStG; früher: § 35 Abs. 1 BRRG, Art. 62 Abs. 2 BayBG). Die Weisungen von Vorgesetzten, das EU-Recht anzuwenden, wären somit eigentlich verfassungswidrige Anordnungen, die einen evidenten, besonders schwerwiegenden Verstoß darstellen. Die Gehorsamspflicht könnte nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.1994 (DVBl. 1995, S. 193) in diesem Fall möglicherweise nicht mehr gegeben sein.

Ich bin kein EU-Gegner im Allgemeinen. Wir dürfen dankbar sein für den Frieden und Wohlstand der in Europa nach zwei großen Kriegen möglich geworden ist und schon so lange andauert. Allerdings muss die EU auf rechtlich zulässigen Boden hingeführt werden, denn einer Organisation, die beständig das Recht der Mitgliedstaaten bricht, kann man nicht trauen. Dem Begriff „europäischer Gesetzgeber“ muss derzeit in aller Deutlichkeit widersprochen werden, da es einen solchen nach unserem Grundgesetz nicht geben kann und darf. Was in der Auslegung von Art. 20 GG früher selbstverständlich war, muss nun erläutert werden: Alle Staatsgewalt (jeder Rechtsakt, dem wir uns unterwerfen müssen) geht (ausschließlich) vom (deutschen) Volke aus. Nur das Volk dieses Staates ist als Souverän hierzu berechtigt. Niemand muss sich den teils absurden, widersprüchlichen, demokratisch nicht legitimierten europäischen „Skurrilitäten“ unterordnen – allen juristischen Spitzfindigkeiten, politischen Alternativlosigkeiten und medialer unwahrer Propaganda zum Trotz. Einem selbstgefälligen „Regelungswüterich“ muss Einhalt geboten werden. Wer etwas anderes will, bereitet einem Überstaat mit totalitären Zügen den Weg. Das ist nicht das Europa Adenauers, Schumans oder Monnets. Was wurde nur mit deren „europäischer Idee“ angerichtet? Nur ein kritischer Europäer ist ein wirklicher Europäer. Das ganze verfahrene System muss auf neue Füße gestellt werden. Hierzu bedarf es in allen europäischen Ländern Volksabstimmungen, welche Rechte die jeweiligen Völker unter welchen Bedingungen abzugeben bereit sind. Es muss klar ins GG geschrieben werden: Was regelt der Bund, was das Land, was die Kommune und was darf Europa? Auch ein Ausstieg muss jederzeit möglich sein.

Die gewählten Volksvertreter sind anscheinend weder gewillt noch in der Lage, der Aushöhlung unserer demokratischen Rechtsordnung und ihrem allmählichen Verfall entgegen zu treten. Aufschlussreich war die Diskussionsrunde bei „Maischberger“ am 18.05.2016 zum Thema „Europa: Läuft der letzte Countdown?“ Hier äußerte sich der frühere Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber sinngemäß, dass in dem angestrebten und größer gewordenen Europa, die Demokratie, so wie sie heute mehrheitlich verstanden wird, wohl nicht durchgesetzt werden kann. Er sprach auch von Visionen der Vereinigten Staaten von Europa, einem zentralistischen Gebilde, ähnlich den USA.

Es lohnt sich durchaus, bei Diskussionsrunden genau hinzuhören, wenn einer der Vertreter des Staatsvolkes spricht. So hat der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum in der Sendung „Anne Will“ am 19.03.2017 zum Thema „Klare Kante – Umgang mit der Türkei und Erdogan“ doch tatsächlich gesagt: „Wir müssen das politisch sehen – Wir können das nicht rechtlich sehen!“ Zugegeben – der Satz steht in einem bestimmten Zusammenhang, der noch ergänzt werden müsste. Aber die Kernaussage ist doch das Primat des Pragmatismus vor dem geltenden Recht. In meinem Beruf würde so etwas Willkür oder Ungleichbehandlung genannt. Aber vielleicht bin ich nicht flexibel genug, kann Realitäten nicht akzeptieren, bin ein „Verwaltungspurist“ der nach den unabänderlichen Gesetzen der Meder und Perser handelt – die letztlich nur in die Löwengrube führen.

Aufgrund ihrer Stellung und besonderen Verantwortung dürften die Beamten derzeit die wohl einzige Gruppe sein, die diese Maschinerie noch aufhalten könnte. Ohne den viel gescholtenen "Verwaltungsapparat" läuft nämlich nichts im Staate. Ohne die Bürokratie hätte Hitler sein Unwesen nicht treiben können und ohne die Bürokratie können die Globalisierer, die Feinde unserer Demokratie, einpacken.

Über ihre Bürgerpflichten hinaus sind die Beamten des Bundes, der Länder, der Kommunen und der sonstigen Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts besonders verpflichtet. Sie dienen dem ganzen Volk und nicht einer Partei. Sie haben die Gesetze zu beachten, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen. Auch müssen sie sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) im Sinn des Grundgesetzes und der jeweiligen Landesverfassung bekennen und für ihre Erhaltung eintreten. Weiterhin haben sie sich mit voller Hingabe ihrem Beruf zu widmen und ihr Amt uneigennützig nach bestem Gewissen zu verwalten. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert. Sie haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, ihre dienstlichen Anordnungen auszuführen und ihre allgemeinen Richtlinien zu befolgen. Sie tragen die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen (vgl. §§ 33 - 36 BeamtStG).

Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen (Remonstrationsrecht). Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen und ist von der eigenen Verantwortung befreit; dies gilt nicht, wenn das dem Beamten aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt. Die Bestätigung ist auf Verlangen schriftlich zu erteilen (§ 36 BeamtStG). Eine Abhandlung "Zu den Voraussetzungen für die Verbindlichkeit dienstlicher Anordnungen" von Dr. Johannes Rux, Tübingen, ist z.B. in der Zeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung", Dezember 2002, Heft 23, Seiten 985 - 991 zu finden, die hier auszugsweise wiedergegeben wird:

Hiernach wird ein "offensichtlicher Widerspruch zwischen dem in Art. 20 Abs. 3 GG normierten Grundsatz der Rechtsbindung der Verwaltung und der Weisungsgebundenheit der Beamten" festgestellt. "Obwohl der Grundsatz der Rechtsbindung der Verwaltung zu den von Art. 79 Abs. 3 GG geschützten unantastbaren Strukturprinzipien der Verfassung gehört, kann man nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die Bestimmungen über das Remonstrationsverfahren jedenfalls insoweit verfassungswidrig sind, als sie die Beamten dazu verpflichten, auch rechtswidrigen Anordnungen Folge zu leisten. Die Verbindlichkeit rechtswidriger Anordnungen kann jedenfalls nicht (oder zumindest nicht mehr, eigene Anm.) als einer der "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" angesehen werden, die der Gesetzgeber gemäß Art. 33 Abs. 5 GG bei der konkreten Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses berücksichtigen muss. Hinter der Ansicht, dass auch rechtswidrige Anordnungen grundsätzlich verbindlich sein sollen, vor allem die Befürchtung, dass sich die Verwaltung andernfalls durch eine ständige Binnendiskussion lähmen würde. So hat z.B. die erste Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass angesichts der Fülle offener und nicht abschließend geklärter Rechtsfragen kein effektives Arbeiten der Verwaltung möglich wäre, wenn der einzelne Beamte den Ablauf und Vollzug einer in den Bereich seiner Dienstaufgaben fallenden Verwaltungsentscheidungen hemmen könne, weil er aufgrund einer abweichenden Rechtsauffassung die von ihm weisungsgemäß auszuführende Amtshandlung für rechtswidrig hält. Nach Ansicht der Kammer soll die Gehorsamspflicht daher selbst bei verfassungswidrigen Anordnungen nur dann entfallen, wenn ein evidenter, besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt (BVerfG, Beschl. v. 7.11.1994, DVBl. 1995, S. 193). Obwohl die Verfassungsordnung ohne jeden Zweifel die Funktionsfähigkeit der Exekutive zwingend voraussetzt, reicht die bloße Behauptung, dass diese Funktionsfähigkeit gefährdet sei, keinesfalls aus, um eine Beschränkung des Grundsatzes der Rechtsbindung der Verwaltung zu rechtfertigen (Dr. Rux zählt weist dann auf verschiedene Maßnahmen hin, wodurch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gleichwohl erhalten bleibt). Im Ergebnis scheint es nur zwei Arten von dienstlichen Anordnungen zu geben: Entweder der Beamte ist zur Ausführung einer Anordnung verpflichtet (bei Bestätigung durch den nächsthöheren Vorgesetzten), oder er darf sie unter keinen Umständen ausführen (bei erkennbarer strafbarer oder ordnungswidriger Handlung). Befolgt der Beamte eine Weisung oder Verwaltungsvorschrift hingegen nicht, weil er auch nach dem Abschluss des Remonstrationsverfahrens von ihrer Rechtswidrigkeit überzeugt ist, so handelt er auf eigenes Risiko. Sollte sich im Nachhinein – etwa aufgrund der Klage eines Betroffenen oder im Rahmen eines Disziplinarverfahrens – herausstellen, dass die angeordnete Maßnahme doch rechtmäßig gewesen wäre, dann trifft den Beamten die volle Verantwortung dafür, dass er der Anordnung nicht nachgekommen ist. In diesem Fall muss er nicht nur mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, sondern gegebenenfalls auch mit Schadensersatz- und Regressforderungen seines Dienstherrn. Die starre Trennung zwischen solchen Weisungen, die unter allen Umständen befolgt werden müssen, und solchen die unter keinen Umständen befolgt werden dürfen, muss durch eine dritte Variante ergänzt werden: nämlich durch Weisungen, die zwar nicht befolgt werden müssen, aber befolgt werden dürfen. Verweigert ein Beamter einer solchen Anordnung den Gehorsam, so muss er jedenfalls dann nicht befürchten, disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen oder in Regress genommen zu werden, wenn er seine Remonstrationspflicht erfüllt hat und die angeordnete Maßnahme tatsächlich rechtswidrig war."

Unabhängig von der Geltung dienstlicher Anordnungen und der Prüfung etwaiger strafbarer oder ordnungswidriger Handlungen hat der Beamte das Recht, in geeigneter und seinem Amt angemessener Weise seine Befürchtungen hinsichtlich einer bestehenden Gefährdung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (auch öffentlich) zu äußern. Soweit dies innerhalb der in § 33 Abs. 2 BeamtStG (Mäßigung und Zurückhaltung bei politischer Betätigung) und in § 34 Satz 3 BeamtStG (amtsangemessenes Verhalten) aufgezeigten Grenzen geschieht kann ihm dies auch nicht unter Hinweis auf § 37 Abs. 1 BeamtStG verwehrt werden (da keine "dienstliche" Angelegenheit mit der Möglichkeit von dienstlichen Anordnungen). Immer wieder gibt es jedoch Tendenzen, einen Beamten hier zu maßregeln ("Maulkorb"). Man hat teilweise immer noch nicht begriffen, dass sich das Berufsbeamtentum zwar in totalitären Herrschaftsstrukturen entwickelt hat (Pharaonen, Kaiser und Könige) und zu einem scharfen Werkzeug des Machterhalts gebraucht und missbraucht wurde, wir uns aber mittlerweile von der obrigkeitsstaatlichen Sichtweise entfernt haben und demokratische Mitgestaltung erwünscht ist, auch in Amtsstuben oder gerade dort.

Problematisch wird es, wenn ein Beamter unter Hinweis auf das Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 GG beispielsweise die Beachtung und Umsetzung von EU-Recht verweigern würde. Diesen Weg empfehle ich nicht. Dies wäre nur dann möglich, wenn es sich bei dieser Rechtsanwendung um eine strafbare oder ordnungswidrige Tat handeln würde. Einen entsprechenden Tatbestand, der hier genau "passt" habe ich im Strafgesetzbuch (StGB) jedenfalls nicht gefunden. Art. 81 StGB ("Hochverrat gegen den Bund") käme z.B. nur in Betracht, wenn jemand es mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt unternimmt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern. Dass dieser Tatbestand auf unsere Bundesregierung derzeit zutrifft, wage ich zu bezweifeln. Ich bin mir auch nicht sicher ob dies für internationale Organisationen, wie z.B. die Welthandelsorganisation (WTO) bei der Durchsetzung von TTIP (Anmerkung: früher vorgesehene Handelsvereinbarung) oder für die EU-Kommission bei der Androhung von Sanktionen gilt.

Der Umsetzung von EU-Richtlinien in der Verwaltung dürften sich die Beamten jedenfalls wohl dann nicht entgegen stellen, wenn ein zur Entscheidung befugtes Organ (Bundestag) diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat, selbst wenn die Arbeit der Parlamentarier – wie bereits ausgeführt – nur in einem formalen "Abnicken" dieser Regelung bestanden hat. Einem Rechtsakt (Richtlinie, Gerichtsentscheidung) auf europäischer Ebene, der unmittelbare Geltung für die Staatsbürger beansprucht, ohne dass dieser von einem im Grundgesetz hierzu ausdrücklich berufenen Organ bestätigt worden ist, dürfte nach meiner Ansicht eigentlich nicht Folge geleistet werden. Bei einer Rechtsgüterabwägung zwischen der in § 35 Satz 2 BeamtStG geforderten Pflicht der Befolgung dienstlicher Anordnungen mit der in § 33 Abs. 1 BeamtStG normierten Forderung, für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) einzutreten, dürfte dem Erhalt der FDGO höheres Gewicht zuzumessen sein. Denn ein bloßes Funktionieren der Verwaltung um ihrer selbst willen, egal ob in einer Demokratie oder einer Diktatur, wird weder im Grundgesetz noch in den Beamtengesetzen verlangt. Alle Rechtsnormen, die nicht im Hinblick auf den Erhalt und die Geltung der FDGO angewendet werden, ist gleichsam ihre demokratische Legitimation entzogen. Dies wäre darüber hinaus wohl auch ein evidenter, besonders schwerwiegender Verstoß im Sinne der oben genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 7.11.1994).


 

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Deutschland – Beschreibung eines Niedergangs
(Warum ich nicht an die Ermutigungen für Deutschland glaube)

 

Durchblicken in schwieriger Zeit

Als Christ sind Sie sind vermutlich am Zeitgeschehen interessiert. Allerdings wird es immer schwieriger, in der Flut der Nachrichten und Meldungen noch den Überblick zu behalten. Noch schwerer ist es, halbwegs „durchzublicken“.

Wir leben nicht nur in der viel beschworenen Informationsgesellschaft, wir leben auch in einer manipulierten, einer orientierungslosen einer sich langsam selbst zerstörenden Gesellschaft. Börsenkurse, Bruttoinlandsprodukte oder Konzerngewinne sind kein Indikator dafür, ob die Menschen in ihrem Leben Sinn und Halt finden. Viele suchen nach Orientierung anstatt Chaos, wollen Hoffnung statt Verzweiflung, suchen Wahrheit statt Lüge. Sie hungern nach Gerechtigkeit statt immer größeres Unrecht hilflos zur Kenntnis zu nehmen. Schon seit frühester Jugend hat mich das Thema Gerechtigkeit interessiert. Wenn es mir manchmal auch nur darum ging „mein Recht“ zu bekommen, wurde es für mich immer wichtiger, für Recht und Gerechtigkeit einzutreten. Nicht dass ich mich großartiger Taten rühmen konnte, doch stellte sich meist ein Gefühl des Unbehagens, inneren Grolls, dann aber oft auch der Hilflosigkeit und ein Gefühl der Ohnmacht ein, wenn ich von Unrecht hörte.

Die künstlich erzeugten Bedürfnisse, der künstlich erzeugte Mangel in der Welt, die stetige Ablenkung durch Nichtigkeiten und die Verdrehung der Wahrheit stürzen uns alle nur ins Verderben. Für mich gehören der ungehinderte Zugang zu Informationen und die Freiheit der Meinungsäußerung zu den grundlegenden Rechten der Menschen in einem Rechtsstaat. Der Zugang zur Wahrheit ist dabei die Krönung dieser Freiheit. Ich selbst habe diese Wahrheit nicht gepachtet, doch versuche ich immer aufs Neue, in ihre Richtung vorzudringen. Als Quelle der Wahrheit sehe ich allein Gott an, der sich in der Schöpfung, in seinem Sohn Jesus Christus und in seinem Wort, der Bibel uns allen offenbart.

Ich hoffe, dass Ihnen die Wahrheit am Herzen liegt. Vielleicht möchten Sie sich auch für eine „gute Sache“ einsetzen. Dies versuche ich auch. Letztlich sollen die Menschen doch erkennen, was gut und richtig für sie ist, was Relevanz oder Bedeutung hat. Die Suche nach dieser Wahrheit wird heutzutage leider zunehmend verdrängt oder als irrelevant abgetan.

Orientierungshilfen

Selbstverständlich steht die Bibel, Gottes Wort, an allererster Stelle, wenn man Orientierung sucht. Denn die Schrift ist von Gott eingegeben und nützlich zur Belehrung, zur Überführung, zur Zurechtweisung, zur Erziehung in der Gerechtigkeit, damit der Mensch Gottes ganz zubereitet sei, zu jedem guten Werk völlig ausgerüstet (2. Timotheus 3,14-17). Außerdem ist das Wort Gottes lebendig und wirksam und schärfer als jedes zweischneidige Schwert, und es dringt durch, bis es scheidet sowohl Seele als auch Geist, sowohl Mark als auch Bein, und es ist ein Richter der Gedanken und Gesinnungen des Herzens (Hebräer 4,12). Es gibt aber auch gute christliche Publikationen, in denen das, was vor unseren Augen in unserem Land, in Europa und in der Welt geschieht, mit dem Blick auf Gottes prophetisches Wort beleuchtet wird. Beispielsweise die Zeitschrift „factum“ aus dem Schweizer Schwengeler Verlag. „factum“, das sich selbst als „Magazin zum Verständnis unserer Zeit“ versteht, ist ein zeitkritisches, prochristliches Magazin. Aufgegliedert in die großen Bereiche MENSCH (Gesellschaft, Ethik, Politik, Geschichte, Aktualität), NATUR (Evolutionskritik, faszinierende Schöpfung, Neues aus der Forschung) und GLAUBE (biblische Archäologie, Theologie, Philosophie, Bibel). Die Autoren schreiben darüber, was ihnen unter den Nägeln brennt. Kompetent, engagiert und am Puls der Zeit. „factum“ steht ein für das Evangelium von Jesus Christus und die Wahrhaftigkeit der Bibel, mit Niveau und Prägnanz. „factum“ heißt: Kommentare, Berichte, Hintergrund zum Zeitgeschehen. Für alle, die mehr wissen, intelligent lesen und tiefer glauben wollen.

Der Schwengeler Verlag gibt außerdem die Zeitschrift „ethos“ heraus. „ethos“ bezeichnet sich als „das christliche Magazin für alle“. Es ist für jedes Alter geeignet. Die Autorinnen und Autoren berichten vielfältig, bunt und aktuell. Interviews, Reportagen, persönliche Berichte und geistliche Impulse finden Sie in ethos genauso wie Rätsel, Poster und Aktivseiten für Kids und Teens. Die stilvolle Gestaltung und Bilder von hohem Niveau gehören genauso zu „ethos“ wie die Botschaft des Evangeliums und die Ethik der Bibel. Schön aufgemacht, voller Leben und konsequent bibeltreu wird „ethos“ seit über 30 Jahren in vielen Familien in der Schweiz, Deutschland, Österreich und vielen anderen Ländern der Erde jeden Monat mit Spannung erwartet. „ethos“ ist kein Magazin für christliche Spezialisten, sondern für Menschen, die Gott suchen und solche, die ihren Glauben mutig leben und dem Nächsten bezeugen wollen.

Empfehlenswert sind weiterhin die Zeitschrift „Mitternachtsruf“, welche vom gleichnamigen Missionswerk herausgegeben wird, sowie dessen Nachrichten aus Israel. Der Mitternachtsruf ist ein freies evangelisches Missionswerk mit dem Ziel, die Menschen auf Jesus Christus, Seine frohe Botschaft und Seine Rückkehr auf diese Erde hinzuweisen. Dessen Name leitet sich ab aus Matthäus 25,6, wo Jesus in Bezug auf Seine Wiederkunft sagt: «Um Mitternacht aber erhob sich lautes Rufen: Siehe, der Bräutigam kommt! Geht hinaus, ihm entgegen!»

Schließlich möchte ich noch die Internetpräsenz von „Gemeindenetzwerk“ besonders empfehlen, das als Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes unter den Rubriken „Allgemein“, „Buchempfehlungen“, „Christentum weltweit“, „Demographie“, „Ehe und Familie“, „Gemeinde“, „Gesellschaft / Politik“, „Interview“, „Israel“, „Kirche“, „Kirchengeschichte“, „Lebensrecht“, „Medizinische Ethik“, „Mission“, „Predigten / Andachten“, „Pressemeldungen“, „Rezensionen“, „Schöpfung / Evolution“, „Seelsorge / Lebenshilfe“, „Sexualethik“, „Texte ohne Zustimmung des GNW“, „Theologie“, „Weltreligionen“ und „Wirtschaftsethik“ beinahe täglich wechselnd wertvolle Beiträge liefert.

Gott und Deutschland

Es gibt ein Buch „Gott und Deutschland“ von Martin Baron. Es ist erschienen in „Gottes-Haus“ (www.gottes-haus.de), einem „Ermutigungsdienst“ (1. Auflage 2015; ISBN: 978-3-943033-10-6). Der Autor möchte dieses „sehr persönliche Buch über die Situation der Christenheit in Deutschland“ an Menschen weitergeben, die sich nach einer neuen großen Bewegung Gottes in der deutschsprachigen Welt sehnen, sich danach ausstrecken und dafür beten. „Wenn du dazu gehörst, wirst du auf eine Reise eingeladen, die dir erklärt, warum die Situation der Christenheit in Deutschland so ist, wie sie derzeit ist … und warum sie sich schon bald umfassend und dramatisch verändern wird.“ Das Buch besteht aus zwei Teilen: Teil 1 – Ein Land wir kein zweites; Teil 2 – Was Gott uns verheißt … Der zweite Teil umfasst sieben Kapitel: 1. Worte für Deutschland; 2. Aufgestaute Gebetserhörungen; 3. Ein geistlicher Tsunami; 4. Millionen werden das Heil Gottes sehen; 5. Himmelstor; 6. Offene Tore und 7. Was für ein Vorrecht, in dieser Zeit zu leben.

Das Buch ist für Leute, die sich nicht regelmäßig mit außerbiblischer Prophetie befassen, nur schwer verständlich und nachvollziehbar. Es beinhaltet Eindrücke des Autors oder die von anderen Personen sowie eine Vielzahl „prophetischer Reden“. Diese sind allerdings anhand der Bibel nicht nachprüfbar (vgl. 1. Thessalonicher 5,21). Diese Stelle folgt zwar unmittelbar auf die Aufforderung des 1. Thessalonicher-Briefes, den Geist nicht zu dämpfen und die Weissagung nicht zu verachten (1. Thess. 5,19.20), doch ist es nicht möglich, wie die Beröer in der Schrift zu forschen, ob es sich so verhielte (Apostelgeschichte 17,11). Im Vorwort wird bereits Amos 3,7-8 zitiert, wonach Gott nichts tue, er offenbare denn seinen Ratschluss den Propheten, seinen Knechten. Eindeutige, konkrete Aussagen für Deutschland sucht man – wohl im Hinblick auf 5. Mose 18,20-22 – jedoch vergebens. Es werden sehr viele Bibelstellen zitiert, deren Deutung im jeweiligen Kontext bleibt aber meist dem Leser überlassen. Diese hängt meist von der Intention, dem „Bauchgefühl“ des Lesers ab, der jedoch durchweg etwas Großartiges, Gewaltiges, Gutes für Deutschland erwarten sollte.

Auf die Problematik von Prophetie in der heutigen Zeit gehe ich hier nicht näher ein, verweise jedoch auf den Hebräerbrief: “Nachdem Gott in vergangenen Zeiten vielfältig und auf vielerlei Weise zu den Vätern geredet hat durch die Propheten, hat er in diesen letzten Tagen zu uns geredet durch den Sohn“ (Hebräer 1,1.2). Auch wenn ich mir eine positive Entwicklung, vielleicht sogar noch einmal eine gewaltige Erweckung für Deutschland wünschte, sind diesbezügliche Anzeichen in unserem Land nicht zu finden. Das Gegenteil erscheint mir eher der Fall zu sein.

Was ist Wahrheit?

Fragen die Leute eigentlich noch nach einer allgemein gültigen Wahrheit, wo diese in der Postmoderne doch als abgeschafft gilt und nur noch subjektiv verstanden wird („meine Wahrheit – deine Wahrheit“)? Macht die Wahrheitsfrage in einer Zeit, in der alles akzeptiert werden soll, alles gleich gültig ist, überhaupt noch Sinn? Es herrscht derzeit große Aufregung wegen sogenannter „Fake News“ oder den pauschalierten Vorwurf an die Medien als „Lügenpresse“. Aber ist das wirklich etwas Neues und nicht vielleicht sogar ein ganz alter Hut?

Schon der römische Gewaltherrscher und Opportunist Pilatus sagte frech zu dem, dem alle Macht gegeben ist, der die Wahrheit selber ist: „Was ist Wahrheit?“ (Joh. 18,38). Wer soll darüber befinden, was wahr ist? Die Philosophen? Die (sozialen) Medien? Der Staat?

Irrungen und Wirrungen

Heute werden ja viele Begriffe bewusst durcheinander gebracht, um Verwirrung zu stiften oder auszugrenzen. Man redet von Toleranz, meint aber Akzeptanz. Man fordert Nächstenliebe, vergisst aber dabei deren Grundlage, die Liebe zu Gott. Ein „lieber Gott“ fordert nichts und lässt alles zu. Der Hinweis auf Gottesfurcht und Gebote wird als „gesetzlich“ abgetan. Wer dies dennoch tut und auf Sünde hinweist, wird als lieblos, diskriminierend oder gar als „Hassredner“ verunglimpft. Solche Christen leiden angeblich an einer Krankheit („Homophobie“, „Islamophobie“), sind unverbesserlich und müssen bestraft werden. Die vom „Mainstream“ geforderte „Political Correctness“ wird unweigerlich in George Orwell’s „Neusprech“ münden, einer tyrannischen Meinungsdiktatur – dem Ende von Glaubens-, Meinungs- und Gewissensfreiheit.

Im Hinblick auf die Umdeutung aller Werte, einem mittlerweile völlig verdrehten "Toleranz"-Begriff, der nichts anderes besagt, als gleichgültig alles gleich gültig sein zu lassen, muss auch einem überzeugten Demokraten, dessen Fundament neben unserer "alten" Grundordnung vor allen Dingen Gottes Wort, die Bibel ist, die derzeitige Entwicklung nachdenklich stimmen. Hierzu zitiere ich aus dem Heft des Missionswerkes "Mitternachtsruf" (Januar 2013): "Leiden können auch auf uns zukommen, wenn wir uns bewähren wollen: Wenn wir zum Beispiel argumentieren, dass Homosexualität etwas Widernatürliches und Perverses ist (man beachte nur die menschliche Anatomie). Oder wenn, wie geplant, Abtreibung zu einem Menschenrecht deklariert wird. Oder wenn absolute religiöse Toleranz eingefordert wird. Dann werden echte Christen als vermeintliche Feinde der Demokratie und Menschenrechte und als sogenannte "Hassprediger" geradezu kriminalisiert. - Demokratie ohne Gottesfurcht mündet in Anarchie und Antichristentum."

Vater der Lüge

Man muss schon weiter zurückgehen, um erkennen zu können, dass da ein Lügner und Menschenmörder von Anfang an mächtig gewirkt hat. Einer, der nicht in der Wahrheit steht, weil Wahrheit nicht in ihm ist (Joh. 8,44). Der Streit um die Wahrheit entsprang einer sehr alten Debatte. Sie begann mit den Worten: „Ja, sollte Gott gesagt haben …?“ (1. Mose 3,1) und sie erschütterte das Urvertrauen des Menschen zu seinem Schöpfer. Die Freiheit, die Gott dem Menschen zu einer Ablehnung Seines guten Weges und in der Ablehnung Seiner selbst gab, war kein Fehler oder ein Versehen, sondern eine bewusste Entscheidung eines liebenden Gottes. Liebe kennt keinen Zwang, ein liebender Gott trägt auch das Risiko abgelehnt zu werden.

Ein gerechter Gott, der der Ursprung von allem ist, dem alle Ehre gebührt, kann allerdings diese Abweichung (= Sünde oder Zielverfehlung) mit allen einhergehenden Folgen nicht einfach übergehen. Er muss die Ungehorsamen die Folgen tragen lassen: „Der Sold der Sünde ist der Tod;“ (Röm. 6,23). Ein heiliger Gott hat auch keine Gemeinschaft mit Sünde oder mit den Sündern. Die Menschen wären demzufolge auf ewig von Ihm getrennt, das heißt verloren. Nur die Liebe Gottes zu uns Menschen ist der Grund, weshalb er Seinen Sohn unsere Schuld hat tragen lassen: „die Gabe Gottes aber ist das ewige Leben in Christus Jesus, unserm Herrn.“ (gleicher Vers). Diese Stelle kann ebenso, wie einer der bekanntesten Verse der Bibel (Joh. 3,16) als Evangelium in Kurzform bezeichnet werden: „Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.“

Verantwortung vor Gott und den Menschen

Was machen wir eigentlich mit dieser Freiheit in unserem Land? Deutschland hat zwei Weltkriege angezettelt und mit verschuldet. Es hat im Holocaust etwa 6 Millionen europäische Juden ermordet und dadurch Gottes auserwähltes Volk, Seinen Augapfel angetastet (Sach. 2,12). Unser Land lag daraufhin am Boden und hat Strafe erlitten. Doch Gott war gnädig. Er ließ dieses Land zu neuer Blüte erstehen. Sind wir dafür dankbar? Die Urheber des Grundgesetzes vom 23.05.1949 schrieben noch voller Scham die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ in die Präambel. Weitaus deutlicher ist die Formulierung in der Präambel der Verfassung des Freistaates Bayern vom 02.12.1946: „Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, …“

Diktat des Zeitgeistes

Wie ist das heute? Welche Themen beherrschen heute unsere „Leitmedien“? Eine Homolobby, die in einer Partei, deren Gründer teilweise in pädophile Neigungen verstrickt waren einen willigen Partner gefunden hat, forderte unverhohlen eine „Ehe für alle“. In seiner 244. Sitzung am Freitag, 30.06.2017, stimmte der Deutsche Bundestag dieser Forderung schließlich mit großer Mehrheit zu. Von den 630 Mitgliedern gaben 623 Abgeordnete ihre Stimme ab. Bei 4 Enthaltungen stimmten 393 Abgeordnete mit „ja“ (davon 75 Mitglieder der CDU/CSU; SPD, Linke und Grüne votierten geschlossen mit „ja“) und 226 Abgeordnete mit „nein“.

Menschen sollen sich lieben und auch füreinander einstehen. Das Geschlecht spielt dabei keine Rolle. Dafür bedarf es aber keiner Umdeutung des Begriffs der „Ehe“. Die Ehe ist eine Erfindung Gottes, nicht des Staates. Dies ist der Rahmen, in dem nach Gottes Ordnung eine sexuelle Vereinigung stattfinden darf, und zwar ausschließlich zwischen Mann und Frau. Alles andere nennt er Unzucht und Hurerei.

Homophobie

Nicht die Liebe zwischen Mann und Mann oder von Frau zu Frau ist vor ihm ein Gräuel und Sünde, sondern deren geschlechtliche Vereinigung. Die derzeitige Entwicklung war absehbar und ist in Kapitel 1 des Römerbriefes längst vorhergesagt. Statt dass sich Politiker auf ihre „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ besinnen, glauben sie der Lüge und nicht der frei machenden Wahrheit. Kirchenobere blasen teils ins gleiche Horn und rechtfertigen dies noch mit „christlicher Lehre“. Dies ist bereits Teil des Gerichts Gottes. „Der HERR löst die Gebundenen und macht die Blinden sehend; aber die Gottlosen lässt er verkehrte Wege gehen.“

Bin ich demnach homophob? Dieser Vorwurf trifft alle, die sich - politisch unkorrekt und unerwünscht - an Gottes Wort statt am Zeitgeist orientieren. Wenn es bei homosexueller Liebe nur um moralische Dinge oder um Frömmigkeit ginge, wäre es ja halb so schlimm. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Abkehr von Gottes guter Ordnung und seinen Geboten, die diesbezüglich im Alten wie auch im Neuen Testament durchgängig beschrieben sind. Es ist eine ernsthafte Beziehungsstörung und ein elementarer Riss durch das, was einmal untrennbar zusammengehörte: Gott und Mensch. Die Bibel nennt das Sünde. Nicht Paulus’ Rollenverständnis, sondern Gott selbst ist aus der Mode gekommen. In der Präambel unseres Grundgesetzes wurde ganz bewusst auf unsere Verantwortung vor Gott hingewiesen. Gemeint war damals ohne jeden Zweifel der Gott der Bibel und nicht irgendein Allerweltsgötze der übrigen Religionen.

Als Christen glauben wir, dass geschlechtliche Gemeinschaft ausschließlich in die Ehe gehört, dass Homosexualität Sünde ist. Wer das heute noch sagt, gilt als engherzig, lieblos und intolerant. Die neue Toleranz fordert, dass alle jede Form von Sexualität akzeptieren müssen: Mit Angehörigen des gleichen Geschlechts, mit der Ehefrau des Nachbarn, mit Tieren. Dies sei richtig und gut für den, der es richtig und gut findet. Aktuell werden auch Sex innerhalb der Familie und Sex auf Krankenschein diskutiert. Wir lehnen sündiges Verhalten ab, aber es ist nicht unsere Aufgabe, Menschen, die in Hurerei leben, zu richten. Anders ist es in der Gemeinde: Dort können wir Hurerei nicht dulden. Die aber "draußen" sind, die richtet Gott.

Das Geschrei der Lobbyisten und der ihnen folgenden Politiker und Mainstream-Medien sorgt leider dafür, dass viele in ihrem falschen Weg bestärkt werden und in Ewigkeit verloren gehen. Gott hat seinen Willen und seinen Ratschluss in seinem Wort verkündigt. Dies ist heute für alle Welt zugänglich. Wer seinen „intoleranten“ Erlösungsweg allein über Jesus Christus und die Einhaltung seiner Gebote ablehnt, kann Ihn dann für alle Ewigkeit der Diskriminierung bezichtigen (was allerdings nicht der Fall sein wird, da dann alle Jesus als Herrn bekennen werden).

Es gibt vereinzelt freilich den Hang und Drang zu gleichgeschlechtlicher Liebe. Das ist aber kein Massenphänomen, wie man uns glauben machen will. Diesen Menschen gilt wie allen Sündern - wie auch uns - die Liebe Gottes und mit dieser Liebe sollten wir Christen ihnen auch begegnen. Doch ist klar, dass dieser Drang nicht zu sexueller Vereinigung gleicher Geschlechter führen darf. Dies ist dann die Sünde, die Gott ein Gräuel ist. Homoliebe ist nach vielen Studien kein angeborenes unabänderliches Schicksal, sondern häufig ein durch pubertäre Fehlprägung erworbenes Verhalten. Befreiung hiervon ist möglich, trotz Behauptung des Gegenteils. Wir sollten diesen Menschen helfen, in der Kraft Jesu Christi ein Leben nach dem Willen Gottes zu führen. Wenn wir Sünder in ihrem falschen Weg bestärken ("und das ist gut so"), dann ist das lieblos und wir machen uns mitschuldig, wenn sie dereinst verloren gehen. Zeigen wir ihnen Gottes Liebe und begegnen wir ihnen mit Respekt und achten sie als Menschen, die sich nach Liebe, Geborgenheit und Erlösung sehnen. Als Menschen, die innerlich oft zerrissen, manchmal verzweifelt sind und häufig nur Ablehnung erfahren – auch von Christen. Doch bezeugen wir unsere Liebe immer auch dadurch, dass wir ihnen einen Ausweg zeigen und alles daran setzten, sie für unseren Herrn Jesus zu gewinnen. Dies ist das genaue Gegenteil des von der Homolobby erfundenen Begriffs der „Homophobie“.

Abtreibung als Menschenrecht

Auch wer Abtreibung verurteilt, gilt in den Augen der meisten Zeitgenossen als frauen- und menschenfeindlich und damit als potentiell gemeingefährlich. Die Tötung ungeborener Kinder, ohne dass Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind betroffen wäre (Fristenlösung), ist zum Normalfall in Deutschland geworden. In Deutschland ist in Vergessenheit geraten, dass Abtreibungen rechtswidrig sind! Der Embryo im Mutterleib hat ein von der Mutter unabhängiges Recht auf Leben. Regelmäßig wird gegen dieses Grundrecht verstoßen: denn jährlich werden über 100.000 Kinder im Mutterleib getötet – obwohl eine Abtreibung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.05.1993 „für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen werden“ muss. Diese Tatsache ist kaum noch bekannt oder wird nicht ernst genommen. Dieser Kindermord – wie in den Tagen des Herodes – wird schon bald Gottes Gericht nach sich ziehen.

Die Vorsitzende der Partei „Die Linke“, die sich einerseits für die Kampagne „Menschen vor Profite – Pflegenotstand stoppen!“ stark macht und Flüchtlinge willkommen heißt, setzt sich zugleich vehement „für das „Recht“ von Frauen auf Abtreibung in Deutschland und Europa“ und „gegen die konservativ-reaktionäre Familienideologie“ ein. Politisch korrekt wäre heute vielleicht folgender Slogan anzusehen: „Refugees: Welcome – Babies: Dead not Alive“. Auf der Internetseite ihrer Partei hat sie dazu aufgerufen, den „Marsch für das Leben“ zu blockieren: „Auch in Deutschland gehen vermehrt religiöse Fundamentalistinnen und Fundamentalisten und Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner auf die Straße, die die sexuelle Selbstbestimmung der Frau in Frage stellen.“ (abgerufen am 19.05.2017 unter: https://www.die-linke.de/nc/die-linke/nachrichten/detail/artikel/marsch-fuer-das-leben-blockieren-paragraph-218-abschaffen/, Katja Kipping am 29.06.2015,). Offensichtlich sind dieser Artikel 5 (Meinungsfreiheit) und Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) nicht bekannt. Diese Artikel gelten eben nicht nur für linke, sondern auch für christliche Positionen. Die im Bundestag vertretene Partei „Die Linke“ stachelt einen radikal-staatsfeindlichen Mob dazu auf, Christen daran zu hindern, ihre Grundrechte ungestört auszuüben und im stillen Protest an den hunderttausendfachen Mord an ungeborenen Kindern zu erinnern. Das ist ein Skandal, und es ist ebenso skandalös, dass weder Politiker noch Kirchenvertreter dies zur Sprache bringen und anprangern. Wir brauchen eine Gesellschaft, die sich schützend vor das Leben des ungeborenen Kindes im Mutterleib und vor das Leben der Alten und Schwachen am Lebensende stellt. Wir brauchen eine Willkommenskultur für das Leben.

Organspende

Aber auch für die Alten sehe ich nichts Gutes in diesem Land auf sie zukommen. Bereits der „Generationenvertrag“, wonach die Rentner und Pensionäre im Alter „von den Steuern und Beiträgen der Jungen leben“ müssen, ist eine Verdrehung der Tatsachen und eine Zumutung für diejenigen, die während des Arbeitslebens Beiträge entrichtet haben oder deren Dienstherr die ersparten Leistungen für die Versorung zurücklegen müsste. Sowohl das Rentenbeitrags- als auch das Versorgungssystem hätte für die jeweilige Gruppen ausgereicht, würden daraus nicht ständig Gelder für Nichteinzahler entnommen oder hätte man Rücklagen gebildet, statt das Geld zu verschleudern. Das Problem der Altersfinanzierung wird früher oder später wohl dazu führen, den Leuten, die „nur noch Geld kosten und für Alle eine Belastung sind“, ein vorzeitiges „freiwilliges“ Ableben zu empfehlen. Aus sozialer Verantwortung für das Gemeinwesen. Wer wollte sich hier noch seiner Verantwortung entziehen, wenn er sich selbst als Belastung sieht, weil man ihm dies ständig eintrichtert, und wenn er nur noch mit Schmerzen durch den Tag kommt. Die Pille dafür gibt es dann sicherlich kostenlos. Die Diskussion über die rechtlichen Grenzen und Grauzonen zwischen Suizid, Beihilfe hierzu, Tötung auf Verlangen und dem, was derzeit (noch) undenkbar ist, hat gerade erst begonnen.

Zunächst geht es (noch ganz harmlos?) nur um die Verantwortung derjenigen, die sich noch nicht für eine Organspende entscheiden wollen. Jeder Bürger soll schließlich Organe spenden („Main-Post“ vom 27.08.2018). Eine junge Journalistin meint „Unsere Ignoranz darf kein Todesurteil sein – Politiker überlegen, das System der Organspende umzukehren. Das ist auch dringend notwendig.“ (Leitartikel in der „Main-Post“ vom 29.08.2018). Vergessen wird dabei aber, dass die Menschwürde unantastbar ist (Artikel 1 des Grundgesetzes) und zwar über den Tod hinaus. Ich müsste also eine ausdrückliche Erklärung abgeben, dass ich mit einer Organentnahme nicht einverstanden bin, um zu erreichen, dass meine Menschenwürde, die mir das Grundgesetz garantiert, auch nach meinem Tod respektiert wird! Menschen, die keinen Gott kennen und die meinen, es gäbe nur dieses eine Leben, haben keine Probleme damit, unerwünschtes Leben auszurotten und zugleich Leben erhalten zu wollen. Wie Karl-Heinz Vanheiden in seiner Bibelarbeit zu „Gottes Freudenbotschaft und sein Zorn“ treffend erkannt hat: Die Menschen, die sich von Gott abwenden, haben keine Achtung mehr vor dem Leben.

Der „Hirntod“ ist eine medizinisch-juristische Fiktion, eine Erfindung, die es rechtfertigen soll, einem Sterbenden, jedoch noch Lebenden, Organe zu entnehmen. Auch wenn die Spender dies in bester Absicht tun, auch wenn viele Helfer mit Engagement dabei sind: Leider ist Organspende auch ein großes Geschäft und für die Empfänger meist mit der lebenslangen Einnahme teurer Medikamente verbunden (Abstoßreaktion). Manche fürchten den Tod, Andere nicht. Das Sterben fürchten fast alle. Das ist mit Ängsten und Schmerzen verbunden. Ein Sterbender hat noch Gefühle, ebenso wie ein Fötus im Mutterleib. Jeder Mensch sollte das Recht haben, in Ruhe und Frieden zu sterben. Man soll und darf Schmerzen und Ängste durch Medikamentengabe lindern. Aber ein „Ausweiden“ verbietet sich, wenn der Betreffende dem nicht zu Lebzeiten und bei geistiger Klarheit ausdrücklich zugestimmt hat. Sich eine Einwilligung erst kurz vor Beginn des Sterbeprozesses zu erschleichen, käme dem Ausnutzen einer Notlage gleich.

Ich sage hier überhaupt nichts gegen eine Organspende, wenn diese nach der bisherigen Zustimmungslösung erfolgt. Aber ich verurteile ausdrücklich die Art und Weise, wie man dies jetzt durchsetzen will. Der moralisierend aufgebaute Druck ist würdelos und respektlos gegenüber allen Menschen, auch gegenüber den potentiellen Empfängern. Kein Mensch, auch kein Christ, muss sich dafür rechtfertigen oder gar schämen, wenn er keine Organe spenden will. Wer möchte, kann außer Organen auch Blut spenden oder Stammzellen oder vielleicht Geld. Vielleicht aber weder Gut noch Geld (vgl. Apostelgeschichte 3,6). Man muss auch nicht mit Nächstenliebe daher kommen (hierzu wurde unter „Irrungen und Wirrungen“ bereits das Nötige gesagt). Das Wichtigste bleibt die Verkündigung des Evangeliums, um Menschen für die Ewigkeit zu retten, 35 Denn wer sein Leben retten will, der wird es verlieren; wer aber sein Leben verliert um meinetwillen und um des Evangeliums willen, der wird es retten. 36 Denn was wird es einem Menschen helfen, wenn er die ganze Welt gewinnt und sein Leben verliert? 37 Oder was kann ein Mensch als Lösegeld für sein Leben geben? (Markus 8,35-37). (Den Gedanken der „Liebe“ greife ich unter „Gott keine Rechenschaft schuldig“ noch einmal auf.) Freilich wird die Liebe nicht nur in guten Worten, sondern auch in guten Werken tätig. Hilfe leisten und Not lindern gehören selbstverständlich dazu. Nicht jedoch, Körperteile herzugeben, ohne jede Chance, mit dem Empfänger auch über den Glauben ins Gespräch zu kommen.

Wer mit gespendeten Organe noch eine kleine Zeit leben darf, wird irgendwann dennoch sterben. Wehe ihm, wenn er diesen Aufschub nicht genutzt hat, um mit Gott ins Reine zu kommen. Und schließlich: Unser aller Leben ist in Gottes Hand. Wir dürfen von Ärzten und Heilberufsangehörigen Hilfe annehmen, die Vorzüge unserer Medizin nutzen. Aber wir müssen erkennen, dass wir weder Schöpfer noch Erhalter des Lebens sind. Wer keine Organe spenden will, sollte selbständlich auch keine fremden Organe empfangen.

Gender Mainstreaming

Eine ideologische Bewegung („Genderismus“), die aus dem Anspruch erwuchs, die seit Jahrhunderten geltende Wertordnung mit ihren sittlichen und rechtlichen Normen den heutigen Verhältnissen und dem Verhalten des heutigen Menschen anzupassen, macht sich daran, das Elternrecht auf Erziehung sowie zugleich die Eltern (sprachlich) ganz abzuschaffen und unseren Kinder mittels geiler „Pädagogen“ den richtigen Umgang mit Sex zu lehren und praktisch zu lernen.

Mann, Frau, Divers

Das Bundeskabinett hat im August 2018 einen Gesetzentwurf beschlossen, dass im Geburtenregister künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein soll. Wohlgemerkt – eine dritte Option, nicht ein drittes Geschlecht. Wieviele Geschlechter es künftig geben wird, weiß niemand. Aber man will die Geschlechter ohnehin abschaffen. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist danach auch der Eintrag „divers“ vorgesehen. Damit will man eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 umsetzen, wonach die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und Diskriminierungsverbot gewertet wurde. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte dazu: „Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren.“ Mit dem zusätzlichen Eintrag „divers“ werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, ein Stück Würde und positive Identität gegeben. Vielleicht ist Ihnen schon aufgefallen, dass in Stellenanzeigen jetzt für Mitarbeiter mit „m/w/d“ geworben wird.

Nach 1. Mose 1,27 schuf Gott den Menschen in seinem Bild, im Bild Gottes schuf er ihn; als Mann und Frau schuf er sie. Das will man heute einfach nicht mehr glauben. Erneut wird hier Gottes Gericht deutlich sichtbar: „Da sie sich für weise hielten, sind sie zu Narren geworden“ (Römer 1,22).

Kreuz oder Rückgrat

Ja und dann immer wieder die leidige Debatte um das Kreuz. Ob in Gerichtssälen oder in Amtsstuben. Schließlich sollen durch das Zeigen des Kreuzes alle anderen Religionen diskriminiert werden. Dies soll insbesondere für die vielen in Deutschland lebenden Muslime gelten. Hierzu passt ebenso die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört.

Man braucht sicher kein Kreuz, um Christ zu sein. Hierzu braucht man eher Rückgrat. Kreuz und Glaube taugen nicht für eine politische Diskussion. Christ ist man dann, wenn man Jesus hat. „Und das ist das Zeugnis, dass uns Gott das ewige Leben gegeben hat, und dieses Leben ist in seinem Sohn. Wer den Sohn hat, der hat das Leben; wer den Sohn Gottes nicht hat, der hat das Leben nicht.“ (1. Joh. 5,11.12).

Menschen sind vergesslich. Deshalb brauchen sie Erinnerung. Erinnerung daran, welche Folgen ihre Gesinnung und die daraus geleiteten Taten haben. Weihnachten erinnert daran, dass Gott Mensch wurde. Das Kreuz erinnert, dass wir durch Christi Tod erlöst sind. Das muss man nicht glauben, aber als Bestandteil unserer Kultur so stehen und sehen lassen. Der Begriff „Gott“ stört die Gottlosigkeit der Gesellschaft. Stärker noch als dieser religionsneutrale Begriff provozieren der Name Jesus und das Kreuz. Gipfelkreuze werden zerstört, jetzt will man sie aus öffentlichen Räumen verbannen. Schon bald auch aus Friedhöfen? Mit der Abkehr von Gott, für die beispielhaft auch die Einführung der „Ehe für alle“ steht, verliert Europa seinen Halt. Deutschland: ein Land ohne Halt und ohne Orientierung. Die Decke unserer Zivilisation ist dünn, der Rückfall in die Barbarei eine latente Gefahr jeder Gesellschaft. Was Europa geworden ist, ist es in jahrhundertelanger Entwicklung unter dem Kreuz geworden. Es wäre geradezu naiv zu meinen, wir könnten uns vom Christentum, dem Fundament unserer Werteordnung, lossagen, ohne dass dies langfristig empfindliche Konsequenzen für das Sozialverhalten und unsere gesellschaftliche und politische Ordnung hätte. Was kommt als Nächstes? Vielleicht die Einführung der Scharia?

Islam in Deutschland

Der Islam ist in Deutschland angekommen, aber er gehört nicht zu Deutschland. Wer dies will, der will eine andere Republik. Natürlich gibt es hier mehrheitlich friedliche Muslime. Wer sich an unsere Grundordnung hält, soll nicht ausgegrenzt werden. Doch der Islam fordert Unterwerfung. Es ist absurd, darin eine friedliche Religion sehen zu wollen, wozu man nur durch Naivität, Blindheit oder Verdrehungen gelangen kann. Es gibt keine Religionsfreiheit in vom Islam beherrschten Ländern. Besonders unsere Glaubensgeschwister werden dort verfolgt. Der Islam beansprucht die Herrschaft über den Staat und die gesamte Rechtsordnung. Damit steht er unserer freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung vollkommen entgegen. Die Lehren (Islam oder Evangelium) kann man vergleichen. Freilich haben auch „Scheinchristen“ viel Leid und Streit verursacht (Kreuzzüge, Religionskriege). Doch Christus lehrte und lebte anders. Der Erlöser Jesus bietet Befreiung und Versöhnung mit Gott für Alle an. Mission ist das zentralste Wesensmerkmal christlicher Existenz. Die auch vom Terror des Islam geflüchteten Muslime brauchen das Evangelium als eine von Angst befreiende Kraft nötiger als alles andere. Doch eine laue und feige Christenheit verspielt im Land der Reformation derzeit Gottes Gnade für die dem Terror entkommenen Flüchtlinge, passt sich dem Zeitgeist an und verkündet diese Frohbotschaft nicht mehr.

Gott keine Rechenschaft schuldig

Nicht nur die AfD, sondern alle Parteien haben ein grundsätzliches Problem mit unserer verfassungsgemäßen Ordnung. Wenn sie das Grundgesetz ernst nähmen, würden sie erkennen, dass massenhafte Abtreibung unvereinbar ist mit Menschenwürde und Schutz des Lebens, dass Homo-„Ehe“, verdrehte Sexualerziehung, ein durch ideologisch verbogene männerhassende Femifaschistinnen hervorgebrachter Genderismus unvereinbar ist mit dem Schutz von Ehe und Familie. Parteien und handelnde Staatsorgane würden sich erinnern an die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“, was Leitbild und Auftrag unserer Verfassung ist. Verkorkste Gesellschaftsveränderer müssten sich eine andere Spielwiese suchen.

Die Ursachen unserer Misere sind bekannt: Der von Gott gelöste Mensch will sich vor seinem Schöpfer nicht mehr rechtfertigen müssen. Daher ist der von der Verfassung vorgegebene Grundkonsens so angefochten. Darum wird der Wille des Verfassungsgebers verdreht und teilweise in sein Gegenteil verkehrt. Wie es im Grußwort der Zeitschrift „Mitternachtsruf“ (Mai 2017) heißt, ist es ist ein Zeichen des Gerichts, wenn Gott eine Gesellschaft dahingibt, „den natürlichen Verkehr“ zu vertauschen mit dem „widernatürlichen“. Das tut weh und das liest der moderne Mensch verständlicherweise nicht gerne. Und ja, es stimmt ohne Frage: Jeder einzelne Mensch ist von Gott geliebt und gemeint – für jeden ist Christus ans Kreuz gegangen, ob er nun schwul, lesbisch oder etwas dazwischen sein möchte. Keine Sünde oder Verirrung ist zu groß für die Vergebung. Gott sucht Sünder. Aber das Ausmaß der Verdorbenheit ähnelt denen, in den Tagen vor der Flut. Die ganze Gesellschaft war von Sex durchzogen, und die Menschen mussten ständig daran denken (1. Mose 6,5). Es diktierte ihr Handeln und beherrschte ihre Beziehungen. Es war der Soundtrack ihres von Sünde erfüllten Lebens (Artikel „Steht die Apokalypse kurz bevor?“, ebenda). In unserem freiheitlichen Rechtsstaat soll niemand wegen seiner sexuellen Vorlieben gesteinigt oder ausgepeitscht werden. Eine Bestrafung wegen Vergewaltigung ist etwas anderes. Jesus hat zu denjenigen gesagt, die sich auf das mosaische Gesetz beriefen und die Ehebrecherin steinigen wollten: „Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie!“ (Joh. 8,7). Auch verurteilte er sie nicht, aber er gebot ihr zugleich: „Geh hin und sündige nicht mehr!“ (Joh. 8,11). Etwas anderes ist es jedoch, wenn der Staat einen solchen Wandel fördert. Er handelt verantwortungslos und somit entgegen dem Leitgedanken der Verfassung. Wenn Christen oder die Kirche dieses Verhalten in ihren Reihen dulden oder durch verbogene Exegese gar noch rechtfertigen, handeln sie lieblos und gegen Gottes ausdrückliches Gebot. Was ist das für eine „Liebe“, wenn man einen Menschen in sein Verderben rennen lässt, nur damit niemand Anstoß nimmt.

Alternative für Deutschland

Es ist mittlerweile unerträglich geworden, wie Gottes Gebote in unserem Land mit Füßen getreten werden, obwohl Parteien, Abgeordnete, Gerichte und Verwaltungsangehörige nach dem Leitbild des Grundgesetzes ihren Dienst „im Bewusstsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen“ zu verrichten hätten. Die Medien, die sich so gerne als „vierte Gewalt“ im Staate verstehen – was, nebenbei bemerkt, keine verfassungsmäßige Grundlage hat – tragen hierbei eine große Verantwortung und haben durch die Verbreitung gottloser Gedanken, Philosophien und Ideologien viel Schuld auf sich geladen. Die Verantwortlichen werden am Tag des Gerichts Rechenschaft geben müssen von jedem unnützen Wort, das sie geredet haben (Matthäus 12,36). Der vollkommene Niedergang unseres Landes, unserer Kultur, ja der gesamten westlichen „Scheinchristenheit“ erscheint unausweichlich. Das Verderben gewissermaßen alternativlos. Die Alternative für Deutschland ist jedoch nicht die gleichnamige Partei. Es gibt nur eine Alternative für Deutschland: Buße und Umkehr.

Jesus rettet – diese Wahrheit macht frei

Kein Christ, der ernsthaft Jesus nachfolgen will, kann ein Verharren in der Sünde gutheißen, egal ob es sich um Lüge, Betrug, Abtreibung, Ehebruch, praktizierte Homosexualität oder andere Formen von Unzucht handelt. Ohne eine Korrektur, Buße und Umkehr sowie Zuwendung zu seinem Sohn Jesus Christus wird der „liebe Gott“ niemanden retten. Christen, die der Inspiration, Wahrheit und Unfehlbarkeit der Heiligen Schrift glauben, müssen sich ihre Maßstäbe nicht von denen vorschreiben lassen, die nicht an Christus glauben als den Sohn Gottes und den Herrn seiner Kirche. Sie brauchen sich auch nicht sagen zu lassen, wie sie heute ihre Bibel auszulegen und dem Zeitgeist anzupassen haben.

Rettung gibt es nur für die Menschen, die sich auf das Friedens- und Liebesangebot Gottes in seinem Sohn Jesus Christus einlassen und dieses auch annehmen. Ungeachtet dessen, dass sich so viele Menschen von der Wahrheit abwenden (2. Tim. 4,4), einer Wahrheit, die sie frei macht, wenn sie diese erkennen (Joh. 8,32), eine Wahrheit durch die sie gerettet werden können (2. Thess. 2,10), versuche ich weiterhin, Menschen dahingehend zu beeinflussen, dass sie über diese Dinge nachdenken, dass sie erkennen, was im Leben zählt.


 

„Die Liebe freut sich nicht an der Ungerechtigkeit, sie freut sich aber an der Wahrheit“ (1. Korinther 13,6)


 

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Grundordnung: Demokratie, Gerechtigkeit und Wahrheit
 

Von unserem Altkanzler Helmut Schmidt soll folgendes Zitat stammen: "Die Demokratie lebt vom Kompromiss. Wer keine Kompromisse machen kann, ist für die Demokratie nicht zu gebrauchen."

Als Staatsdiener und überzeugter Demokrat, der auf die freiheitliche Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes vereidigt worden ist, muss ich hilflos mit ansehen, wie schon seit Jahrzehnten diese Grundordnung immer mehr ausgehöhlt, ausgehebelt und verhöhnt wird. Sowohl die Rechte des Souverän, des deutschen Staatsvolkes, wie auch das Lebensrecht unschuldiger, ungeborener Kinder, das Recht der Eltern auf Erziehung sowie Schutzrechte von Ehe und Familie werden mit Füßen getreten. Führende Politiker und Gerichte haben nur noch Spott und Hohn für diese Werte übrig und verdrehen den Willen des Verfassungsgebers in sein Gegenteil.

Im Hinblick auf die Umdeutung aller Werte, einem mittlerweile völlig verdrehten "Toleranz"-Begriff, der nichts anderes besagt, als gleichgültig alles gleich gültig sein zu lassen, muss auch einem überzeugten Demokraten, dessen Fundament neben unserer "alten" Grundordnung vor allen Dingen Gottes Wort, die Bibel ist, die derzeitige Entwicklung nicht nur nachdenklich stimmen. Ich bin mittlerweile davon überzeugt, dass Gottes Gericht über Deutschland hereingebrochen und dessen Ende nahe herbeigekommen ist. Inmitten dieses verdrehten und verkehrten Geschlechts sollen wir als untadelige Kinder Gottes unsträflich und lauter sein und bis zum Ende als Lichter in der Welt leuchten (Philipper 2,15). Hierzu zitiere ich aus einem Heft des Missionswerkes "Mitternachtsruf" (Januar 2013):
"Leiden können auch auf uns zukommen, wenn wir uns bewähren wollen: Wenn wir zum Beispiel argumentieren, dass Homosexualität etwas Widernatürliches und Perverses ist (man beachte nur die menschliche Anatomie). Oder wenn, wie geplant, Abtreibung zu einem Menschenrecht deklariert wird. Oder wenn absolute religiöse Toleranz eingefordert wird. Dann werden echte Christen als vermeintliche Feinde der Demokratie und Menschenrechte und als sogenannte "Hassprediger" geradezu kriminalisiert. - Demokratie ohne Gottesfurcht mündet in Anarchie und Antichristentum."


„Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat,
in dem festen Entschluss, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechts dauernd zu sichern,
gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung.“

Präambel der Verfassung des Freistaates Bayern vom 02.12.1946


„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,
hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt
dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert,
in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949


„Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Artikel 1 des Grundgesetzes


„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes


»Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. «

Artikel 20 des Grundgesetzes


„Eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Artikel 79 Abs. 3 des Grundgesetzes


»Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei.
Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.
Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. «

§ 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz
(früher: § 35 Abs. 1 BRRG, Art. 62 Abs. 2 BayBG)


»Seid jederzeit bereit zur Verantwortung jedem gegenüber, der Rechenschaft von euch über die Hoffnung in euch fordert,
aber mit Sanftmut und Ehrerbietung!
Und habt ein gutes Gewissen …«

1. Petrus 3,15-16


»Prüft also, was dem Herrn wohlgefällig ist, und habt keine Gemeinschaft mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis, deckt sie vielmehr auf; denn was heimlich von ihnen getan wird, ist schändlich auch nur zu sagen. Das alles aber wird offenbar, wenn es vom Licht aufgedeckt wird; denn alles, was offenbar wird, das ist Licht. Darum heißt es: Wache auf, der du schläfst, und stehe auf aus den Toten, so wird Christus dich erleuchten!
Seht nun darauf, wie ihr mit Sorgfalt wandelt, nicht als Unweise, sondern als Weise; und kauft die Zeit aus, denn die Tage sind böse.«

Epheser 5,10-16


 

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